2.9 Hilfen/Unterstützung im Schulalltag für ein epilepsiekrankes Kind
Die schulische Integration epilepsiekranker Kinder kann meist nur dann gelingen, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind:
- Integrationswille des Lehrers,
- Integrationsbereitschaft der Mitschüler und
- Integrationsfähigkeit des betroffenen Kindes
Dies macht deutlich, wie wichtig eine offene und frühzeitige Information der Lehrkräfte durch die Eltern ist. Das Wissen um die Erkrankung ist eine entscheidende Voraussetzung für eine angemessene Reaktion der Lehrkraft auf das Verhalten des Kindes. Erst dieses Wissen ermöglicht es ihr, "auffälliges" oder "unpassendes" Verhalten richtig zu beobachten und zu interpretieren und nicht mit Ablehnung oder Strafen zu reagieren.
Aufgabe des Klassenlehrers bzw. der Lehrkraft, die als erste über die Krankheit informiert wurde, ist es, die notwendigen Informationen an die anderen Lehrkräfte in der Klasse sowie an die Schulleitung weiterzugeben und gemeinsam, in Abstimmung mit den Eltern, pädagogisch sinnvolle Verhaltensweisen zu besprechen.
Sind hierzu weiterführende Informationen notwendig, sollte man sich mit Fachleuten (Epilepsieberatungsstellen bzw. Beratungsdienste, Ärzte, Selbsthilfegruppen, dem Landesverband Epilepsie Bayern e.V. oder dem epilepsie bundes-elternverband) in Verbindung setzen. Dort gibt es verschiedenste Materialien oder auch Angebote für Fortbildungen.
Inwieweit Epilepsien unterrichtlich bedeutsam werden, hängt in erster Linie davon ab, ob die Anfälle des Kindes überhaupt bemerkt werden und die Aufmerksamkeit der Umwelt auf sich ziehen und ob eine Gefährdungssituation zu erwarten ist. Hier muss zwischen leichten Absencen und schweren Anfällen differenziert werden. So ist es unnötig, ein Kind, das nur gelegentlich Absencen hat, innerhalb der Klasse der Gefahr auszusetzen, durch das Etikett "epilepsiekrank" möglicherweise zum Außenseiter zu werden.
Der Lehrer kann durch sein Vorbildverhalten für Schüler und Kollegen dazu beitragen, die Integration des Kindes zu erleichtern. Seine ruhige und besonnene Reaktion während des Anfalls vermeidet unnötige Dramatisierungen und Verunsicherungen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den betroffenen Kindern Hilfestellungen zu geben:
- Ein Sitzplatz in den vorderen Reihen (kein Fensterplatz!).
- Die Lehrkraft ruft das Kind wiederholt auf, damit es nicht den Faden des Unterrichts verliert.
- Schwache schriftliche Leistungen könnten durch gute mündliche Beiträge ausgeglichen werden.
- Hausaufgaben werden mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kindes gestellt und bewertet.
- Rhythmisierende Pausen sorgen für Erholung und Entspannung und fördern die Konzentrationsfähigkeit (nicht nur für das epilepsiekranke Kind!).
- Die Lehrkraft zeigt Verständnis für das eventuell verlangsamte Arbeits- und Lerntempo des Kindes und vermeidet es, das Kind vor den Mitschülern deshalb bloßzustellen, sondern freut sich über seine besondere "Sorgfalt".
- Die Lehrkraft erkennt leichter eventuell vorliegende Teilleistungsstörungen und sorgt daher für ein geeignetes Lernumfeld oder die notwendige (sonder-)pädagogische Förderung.
- Im Sport- oder Werkunterricht oder bei Unterrichtsgängen und Mehrtagesfahrten werden die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Gefährdung des Kindes zu vermeiden.
- Bei häufiger auftretenden Anfällen befindet sich eine geeignete Liege im Klassenzimmer oder Umkleideraum, auf der das epilepsiekranke Kind während und nach dem Anfall gefahrlos liegen kann.
Die Mitschülerinnen und Mitschüler fordern natürlich Begründungen, warum ein Kind Hilfen dieser Art und gewisse Sonderregeln erhält. Hier ist pädagogisches Fingerspitzengefühl gefordert: Einerseits sollen die krankheitsbedingten Probleme des Kindes in geeigneter Weise berücksichtigt werden, andererseits soll es nicht in eine Sonderposition innerhalb der Klasse gedrängt werden.