2.7 Ausflüge/Klassenfahrten/Schullandheim
Leider werden viele Kinder mit Epilepsien aus Furcht vor Anfällen von Unterrichtsgängen, Ausflügen oder Klassenfahrten prinzipiell und grundlos ausgeschlossen. Wenn Kinder und Jugendliche sich an gewisse Regeln halten, ist davon auszugehen, dass im Schullandheim nicht mehr Anfälle auftreten als im normalen Alltag.
Der soziale Aspekt dieser Veranstaltungen und die Erfahrungen in der Gruppe sind weitaus höher zu bewerten als ein geringfügig erhöhtes Anfallsrisiko.
Bei jüngeren Kindern kann eventuell die Begleitung durch ein Elternteil oder einen Integrationshelfer sinnvoll sein. Solche Unternehmungen bedürfen einer guten Vorbereitung und einer detaillierten Absprache zwischen Betroffenen, Eltern und Lehrkräften.
Besonders bei jugendlichen Schülerinnen und Schülern sind mehrtägige Klassenfahrten fast zwangsläufig mit Schlafdefizit, mitunter auch mit Alkoholkonsum verbunden. Deshalb ist es wichtig, auch dem betroffenen Jugendlichen deutlich zu machen, notwendige Verhaltensregeln zu beachten und sich gemeinsam mit den Mitschülern an Absprachen zu halten und Verantwortung zu übernehmen.
Wichtig sind:
- Geregelte Medikamenteneinnahme: Die Medikamente werden am besten in einer Dosette (Box mit Tageseinteilung für 1 Woche) für die Dauer des Aufenthaltes vorgerichtet. Auf der Rückseite der Dosette steht das Medikationsschema. Mindestens eine Tagesdosis muss als Reserve vorhanden sein, falls Tabletten verloren gehen, sinnvollerweise in einem zweiten Behälter, falls die gesamte Dosette abhanden kommt. Auch bei Tagesfahrten sind die erforderlichen Medikamente mitzuführen und nach Verordnung einzunehmen.
- Notfallmedikation: Bei aktiver Epilepsie kann ein Notfallmedikament mitgenommen werden, dessen Einsatz vorab durch den behandelnden Epileptologen genau festgelegt wird. Es muss eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen (siehe Punkt 2.4 Gabe von Medikamenten). Die Telefonnummer des Epileptologen mitzunehmen, beruhigt ungemein, wird in der Regel aber gar nicht gebraucht.
- Geregelter Nachtschlaf: Schlafentzug erhöht die Anfallsbereitschaft und kann zu einer Provokation von Anfällen führen, insbesondere bei anhaltend gestörter Nachtruhe. Fahrten sollen so geplant werden, dass keine Nachtfahrt im Zug oder Bus notwendig ist. Ggf. kann das Kind dann auf anderem Wege zum Aufenthaltsort gelangen (z. B. Flug nach England bei geplanter Nachtfahrt der Klasse im Zug). Auf die Einhaltung geregelter Bettzeiten muss geachtet werden (keine Mitternachtsparty im Zimmer des Kindes oder Jugendlichen mit Epilepsie). Im Ausnahmefall ist ein Einzelzimmer sinnvoll. Diese Beschränkungen im Tagesablauf sind nicht als Belastung für die Gruppe zu deuten, sondern als Selbstdisziplin des Kindes zu loben.
- Kein Alkohol: Alkohol senkt die Krampfschwelle und erhöht somit die Anfallsbereitschaft. Dies kann alleine oder in Kombination mit anderen Risikofaktoren (z. B. Schlafentzug) zum Auftreten eines Anfalls führen. Schüler, die z. B. kein Bier oder keinen Cocktail trinken, sollen in diesem Verhalten bestärkt und nicht belächelt werden. Verzicht auf Alkohol ist als vernünftiger Lebenswandel positiv zu bestärken. Gleiches gilt für Drogen, die durch ihre Wirkung auf das Gehirn entweder erregend/anfallsfördernd wirken können oder aber anfallshemmend sind und bei Entzug evtl. zu Anfällen führen.
- Vereinbarung, was geschieht, wenn ein Anfall erfolgt ist: In der Regel sind, wie im normalen Unterricht auch, keine besonderen Maßnahmen notwendig und der Aufenthalt kann fortgeführt werden. Bei Häufung von Anfällen oder Änderung des Anfallsmusters ist es ratsam, Kontakt mit den Eltern und dem behandelnden Arzt aufzunehmen.
Normalerweise ist es nur im Notfall sinnvoll, einen Arzt vor Ort aufzusuchen, z. B., wenn der Anfall nicht zum Stillstand kommt oder der Verdacht auf eine akute andere Erkrankung besteht.