2.11 Kooperation Schule und Arzt
Immer wieder macht man die Erfahrung, dass die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Schule von allen Beteiligten gewünscht und dringend erforderlich ist. Nur der erste Schritt fällt schwer. Dafür kann man nur Mut wünschen, denn Gewinner ist das epilepsiekranke Kind.
Zunächst muss der Kontakt zwischen der Schule (betreuende Lehrkraft) und dem behandelnden Arzt hergestellt werden. Erfahrungsgemäß muss dies über die Eltern geschehen, da
- dem Lehrer/der Schulleitung der behandelnde Arzt nicht bekannt ist,
- der Arzt seitens der Eltern schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden muss.
In welcher Form der Erstkontakt und die regelmäßige Zusammenarbeit erfolgen sollen, muss je nach Gegebenheiten geklärt werden. Eine gute vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Arzt wird sicher immer gewinnbringend sein, da
- der Arzt vom Lehrer Beobachtungen (Anfallsbeschreibungen, Leistungsschwankungen, Verhaltensänderungen unter Stress, zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Gruppen usw.) erfährt, mithilfe derer er seinen Therapieplan ergänzen oder verändern kann,
- der Lehrer vom Arzt Informationen über die individuelle Medikation und deren besondere Wirkungsweise (auch Nebenwirkungen wie Ermüdungserscheinungen, Leistungsdefizite) sowie über psychische Veränderungen, Betreuungsmaßnahmen (etwa im Sport- und Werkunterricht, bei Ausflügen und Schullandheimaufenthalten) und die Notwendigkeit von Nachteilsausgleichen erhält.