Epilepsie-Lehrerpaket

3.5 Führerschein/Fahrtauglichkeit

Einmal Epilepsie, niemals Führerschein? Auch hier gilt, wie bei allen Vorurteilen und allen falschen Vorstellungen, was Menschen mit einer Epilepsie alles nicht tun dürfen: Richtig informieren!

Die Begutachtungsleitlinien zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie unterscheiden zwei Gruppen von Führerscheinklassen:

Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 1 (z. B. PKW)
Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T

Ausprägung der Anfallserkrankung Empfehlung Führerscheingruppe 1
Epilepsie Fahrerlaubnis nach einjähriger Anfallsfreiheit
Fortbestehend auftretende Anfälle Keine Fahrerlaubnis bei wesentlichem Wiederholungsrisiko für weitere Anfälle
Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Ausschließlich schlafgebundene epileptische Anfälle Fahrerlaubnis nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit
Asymptomatische einfache-fokale Anfälle, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen Fahrerlaubnis nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung
Anfälle in der ersten Woche nach Schädel-Hirn-Trauma oder neurochirurgischem Eingriff ohne Hinweise auf strukturelle Hirnschädigung Fahrerlaubnis nach dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit mit anfallsauslösender Bedingung Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit ohne anfallsauslösende Bedingung Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Beendigung der medikamentösen Therapie bei Anfallsfreiheit Keine Fahrerlaubnis während des Ausschleichens des letzten Medikaments und drei Monate nach Absetzen

Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 2 (z. B. LKW)
Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, Fahrgastbeförderung

Ausprägung der Anfallserkrankung (ohne Medikation) Empfehlung Führerscheingruppe 2
Epilepsie Fahrerlaubnis nach fünfjähriger Anfallsfreiheit
Fortbestehend auftretende epileptische Anfälle Keine Fahrerlaubnis
Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit
Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko Fahrerlaubnis nach mindestens zweijähriger anfallsfreier Beobachtungszeit

Quelle: Tabellen aus "Arbeitssicherheit bei Epilepsie - ein Praxishandbuch"
Herausgeber Peter Brodisch, ERICH SCHMIDT VERLAG
Bezugsquelle: www.esv.info/978-3-503-19593-0
Weitere Infos: Epikurier: Arbeitssicherheit bei Epilepsie

Der Originaltext der „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ (BASt-Bericht M 115) ist als PDF zum kostenlosen Download erhältlich auf www.bast.de oder als Druckversion zum Preis von 17,50 € beim Carl Schünemann Verlag.