3.5 Führerschein/Fahrtauglichkeit
Einmal Epilepsie, niemals Führerschein? Auch hier gilt, wie bei allen Vorurteilen und allen falschen Vorstellungen, was Menschen mit einer Epilepsie alles nicht tun dürfen: Richtig informieren!
Die Begutachtungsleitlinien zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie unterscheiden zwei Gruppen von Führerscheinklassen:
Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 1
(z. B. PKW)
Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T
| Ausprägung der Anfallserkrankung | Empfehlung Führerscheingruppe 1 |
|---|---|
| Epilepsie | Fahrerlaubnis nach einjähriger Anfallsfreiheit |
| Fortbestehend auftretende Anfälle | Keine Fahrerlaubnis bei wesentlichem Wiederholungsrisiko für weitere Anfälle |
| Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko | Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko | Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Ausschließlich schlafgebundene epileptische Anfälle | Fahrerlaubnis nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit |
| Asymptomatische einfache-fokale Anfälle, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen | Fahrerlaubnis nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung |
| Anfälle in der ersten Woche nach Schädel-Hirn-Trauma oder neurochirurgischem Eingriff ohne Hinweise auf strukturelle Hirnschädigung | Fahrerlaubnis nach dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit mit anfallsauslösender Bedingung | Fahrerlaubnis nach mindestens dreimonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Bei Fahreignung einmaliger Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit ohne anfallsauslösende Bedingung | Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Beendigung der medikamentösen Therapie bei Anfallsfreiheit | Keine Fahrerlaubnis während des Ausschleichens des letzten Medikaments und drei Monate nach Absetzen |
Fahrtauglichkeit bei Epilepsie für Führerscheingruppe 2 (z. B. LKW)
Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, Fahrgastbeförderung
| Ausprägung der Anfallserkrankung (ohne Medikation) | Empfehlung Führerscheingruppe 2 |
|---|---|
| Epilepsie | Fahrerlaubnis nach fünfjähriger Anfallsfreiheit |
| Fortbestehend auftretende epileptische Anfälle | Keine Fahrerlaubnis |
| Erstmaliger Anfall mit anfallsauslösender Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko | Fahrerlaubnis nach mindestens sechsmonatiger anfallsfreier Beobachtungszeit |
| Erstmaliger Anfall ohne anfallsauslösende Bedingung und ohne Hinweise auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko | Fahrerlaubnis nach mindestens zweijähriger anfallsfreier Beobachtungszeit |
Quelle: Tabellen aus "Arbeitssicherheit bei Epilepsie - ein Praxishandbuch"
Herausgeber Peter Brodisch, ERICH SCHMIDT VERLAG
Bezugsquelle:
www.esv.info/978-3-503-19593-0
Weitere Infos: Epikurier: Arbeitssicherheit bei Epilepsie
Der Originaltext der „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ (BASt-Bericht M 115) ist als PDF zum kostenlosen Download erhältlich auf www.bast.de oder als Druckversion zum Preis von 17,50 € beim Carl Schünemann Verlag.
